Arbeitsplatz in der Sachbearbeitung (m/w/d) des Teams 3SR1 "Fachaufsicht / Grundsatz SGB IX Feststellungsverfahren; Rechtsmittelverfahren; Kostenrecht" der Fachgruppe SR "Schwerbehindertenrecht – Feststellungsverfahren " – Hauptstelle Hildesheim –
Im Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Hauptstelle Hildesheim – ist der o. g. nach Entgeltgruppe 10 TV-L bewertete Arbeitsplatz zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Dienstort ist Hildesheim.
Sie können sich bewerben, wenn Sie:
- über die Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung "Allgemeine Dienste" verfügen, die Sie durch den erfolgreichen Abschluss - Bachelorgrad oder Diplom (FH) - in einem Studiengang "Allgemeine Verwaltung", "Öffentliche Verwaltung" oder vergleichbar erworben haben,
- die Verwaltungsprüfung II erfolgreich absolviert haben oder
- über das erste / zweite juristische Staatsexamen verfügen. Von Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht auch das zweite juristische Staatsexamen erworben haben, wird – sofern noch nicht erfolgt – die Bereitschaft erwartet, an verwaltungsbezogenen Qualifikationsmaßnahmen teilzunehmen.
Ihre Aufgaben Mit dem Dienstposten/Arbeitsplatz ist im Wesentlichen die eigenverantwortliche Wahrnehmung folgender Aufgaben verbunden:
- Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren für Fälle des SGB IX und des Kostenrechts (RVG, JVEG), Kostenerstattungen an Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Verbände und Privatpersonen
- Einzelfälle des Klage- und Berufungsverfahrens nach dem SGB IX
- Erstellung der Ausführungsbescheide und Anerkenntnisse
- Terminvertretung vor den Sozialgerichten
- Bearbeitung von Eingaben und Dienstaufsichtsbeschwerden
- Einzelfälle der Kostenerstattung an Rechtsanwälte, Rechtsbeistände und Privatpersonen
- Pauschale Kostenerstattung bei Rechtsvertretung durch Verbände
- Streitverfahren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Erinnerungen und Beschwerden durch und gegen das Land
Ihr Anforderungsprofil Neben den allgemein notwendigen Voraussetzungen sind im Rahmen der Fachkompetenz für die erfolgreiche Wahrnehmung des Dienstpostens/Arbeitsplatzes von Vorteil:
- gründliche und umfassende Fachkenntnisse in den Bereichen des SGB I, SGB IX und SGB X und angrenzender Rechtsgebiete, der SchwbAV, der Ausweisverordnung (SchwbAwVO) zum SGB IX, der versorgungsmedizinischen Grundsätze – VersMedV –, des Sozialgerichtsgesetzes (SGG), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sowie des Justizvergütungs- und - entschädigungsgesetzes (JVEG)
- MS Office Kenntnisse (Word, Excel) und eine ständige Fortbildungsbereitschaft – auch im IT-Bereich – werden vorausgesetzt
Darüber hinaus sind bei der Wahrnehmung des oben genannten Dienstpostens/Arbeitsplatzes folgende persönliche Kompetenzen wünschenswert:
- Konfliktfähigkeit, Erfahrungen im Umgang mit schwierigen Kunden
- Verhandlungsgeschick
- Teamfähigkeit
- gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise, Kontaktfähigkeit
- sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen
Wir bieten
- interessante und vielseitige Aufgaben, verantwortungsvolle Tätigkeiten und Einbindung in Entscheidungsprozesse
- selbständiges Arbeiten in einem leistungsstarken Team
- Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
- Work-Life-Balance durch flexible und mobile Arbeitszeitmodelle
- Sozialleistungen wie z. B. vermögenswirksame Leistungen
- 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr
- für Tarifbeschäftigte eine jährliche Jahressonderzahlung in Abhängigkeit der Eingruppierung und die im öffentlichen Dienst übliche Zusatzversorgung
Der Arbeitsplatz ist teilzeitgeeignet. Eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit sowie die Durchführung von Dienstreisen sind für die Wahrnehmung der Dienstgeschäfte unabdingbar. Im Übrigen wird die Bereitschaft erwartet, sich ggf. auch in mehrtägigen Fortbildungsveranstaltungen fehlende Kenntnisse anzueignen bzw. vorhandene Kenntnisse zu erweitern.
Der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht entgegenstehen. Eine Schwerbehinderung / Gleichstellung bitte ich zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen und entsprechend zu dokumentieren.
Die Niedersächsische Landessozialverwaltung möchte das unterrepräsentierte Geschlecht im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes in diesem Bereich beruflich fördern. Bewerbungen von Männern werden daher besonders begrüßt. Es werden auch ausdrücklich Menschen mit dem Geschlechtseintrag "divers" angesprochen sich zu bewerben.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass die oder der Verantwortliche Sie als betroffene Person über die Modalitäten, wie die erhobenen personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen, informiert. Die Informationen für Sie als Bewerberin bzw. Bewerber können Sie von unserer Internetseite herunterladen unter: https://soziales.niedersachsen.de/download/140183 (https://soziales.niedersachsen.de/download/140183)
Postalisch eingereichte Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgesandt werden. Reichen Sie daher Zeugnisse und weitere Anlagen nur in Kopie ein.
Sofern Sie gegenwärtig im öffentlichen Dienst tätig sind, wird um Angabe Ihrer E... Das vollständige Angebot finden Sie unter https://karriere.niedersachsen.de/
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.