für das Amt für Migration und Integration in der Abteilung Kommunale Ausländerbehörde
Die Kommunale Ausländerbehörde ist eine Abteilung des Amtes für Migration und Integration. Sie betreut die circa 160.000 in Düsseldorf lebenden Ausländer*innen. In diesem Bereich werden auch die in Düsseldorf ankommenden Flüchtlinge ausländerrechtlich begleitet.
Ihre Aufgaben:
Sichtung von Posteingängen jeder Art und Verteilung der allgemeinen Posteingänge an die zuständigen Stellen, auch in Vertretung des Poststellenverantwortlichen des Amtes
Auswertung von eingehenden Anträgen auf Art und Zweck sowie die Prüfung der Vollständigkeit der eingehenden Anträge, die Erteilung von Eingangsbestätigungen sowie die Weiterleitung der Anträge an die zuständigen Sachbearbeitungen
Bearbeitung der Wiedervorlage der Abteilung
Überprüfung rechtlicher Grundvoraussetzungen und schriftliche Kommunikation mit den Kund*innen
Erteilung von vorübergehenden Aufenthaltserlaubnissen im Rahmen einer Fiktionsbescheinigung und die Erstellung anderer Formulare.
Im Rahmen der derzeitigen Reorganisation der Ausländerbehörde kann sich das Aufgabenportfolio der ausgeschriebenen Stelle noch vereinzelt erweitern und beispielsweise auch Aufgaben im direkten Kundenverkehr umfassen.
Ihr Profil:
Befähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, Verwaltungsfachangestelle*r, abgeschlossene erste Verwaltungsprüfung oder eine abgeschlossene mindestens 3-jährige Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf
selbständige, systematische und zielgerichtete Arbeitsweise
hohes Maß an Einsatz-, Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft
Belastbarkeit und Zuverlässigkeit sowie Flexibilität, Initiative und Teamfähigkeit.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Wir leben Vielfalt –
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet:
www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Bewerbungsfrist und Kontakt:
Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer 54/03/12/24/01.
Ansprechpartnerin:
Telefon 0211 89- 26557,